Was ist wenn ...? Vier Fragen zu Studienkrediten

Hat Antworten: Inken Voß von der KfW


Das Studium verläuft in den seltensten Fällen noch linear. Hochschulwechsel, Studiengangwechsel, Auslandssemester, vielleicht noch der Master hinterher, aber sicher ist das noch nicht. Verträgt sich das eigentlich mit einem Studienkredit oder droht Ungemach und jede Menge Papierkram? Wir hakten mit Inken Voß von der KfW die gängisten Problemfälle ab.

Studiengangwechsel nach zwei Semestern – ein Problem, wenn ich einen Studienkredit laufen habe? Ein Hochschulwechsel im Inland hat, wenn er nicht mit einem Studienfachwechsel einhergeht und es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule handelt, keine Auswirkungen auf die Finanzierung. Beim Studienfachwechsel ist zu beachten, dass jeder Darlehensnehmer einmalig im Studium einen Leistungsnachweis erbringen muss. Dieser ist bei Universitätsstudierenden am Ende des sechsten, bei Fachhochschul- und Bachelor-Studierenden am Ende des fünften Semesters vorzulegen. Durch einen Studienfachwechsel wird dieser Nachweiszeitpunkt nicht verlängert, dass heißt der Studierende sollte, wenn er seine Lebenshaltungskosten im Studium mit dem KfW-Studienkredit finanziert, möglichst frühzeitig einen Studienfachwechsel vornehmen, um in dem genannten Zeitraum das Vordiplom, die erforderliche Anzahl von credit points oder die Zwischenprüfung noch bewältigen zu können.  

Was ist bei einem Auslandssemester – läuft der Kredit weiter und was, wenn das Leben plötzlich teurer wird als zuhause?
Grundsätzlich gilt: Der KfW-Studienkredit kann für Auslandssemester in Anspruch genommen werden, wenn die Immatrikulation an der Hochschule im Inland aufrecht erhalten bleibt. Soweit an der inländischen Hochschule ein Urlaubssemester beantragt und gewährt wird, läuft der Kredit weiter, aber es erfolgen keine Auszahlungen. Erfolgt im Inland eine Exmatrikulation,  ist keine Auszahlung möglich. Das reine Auslandsstudium kann mit dem KfW-Studienkredit ebenfalls nicht gefördert werden.

Und bei einem Semester Praxis im In- oder Ausland – liegt der Kredit da auf Eis, läuft er weiter, endet er?
Für Praxissemester gilt das zu den Auslandssemestern Gesagte. Wenn das Praxissemester typischer Bestandteil des Studiums ist und daher auch die Immatrikulation fortbesteht, ist eine Auszahlung in diesem Zeitraum kein Problem.

Bachelor geschafft, Studienkredit erhalten, nach einem Jahr Arbeit will ich noch den Master nachlegen. Ist hier eine Förderung möglich?

Der KfW-Studienkredit ist mit Blick auf den Bologna-Prozess konzipiert worden. Grundsätzlich sehen die Programmbedingungen vor, dass die Auszahlungsphase mit dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss endet und eine Inanspruchnahme für Zweit-, Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge nicht vorgesehen ist. Die Ausnahme bildet das konsekutive Masterstudium: Der Bachelor-Abschluss gilt hier nicht als erster berufsqualifzierender Hochschulabschluss, um die weitere Förderung zu ermöglichen. Da jedem Darlehensnehmer ein Kreditrahmen zugesagt wird - bei Erstsemestern sind dies vierzehn Semester, wovon die vier letzten unter dem Vorbehalt gewährt werden, dass die Hochschule den erfolgreichen Studienabschluss binnen dieser Zeit bestätigt -  kann die Entscheidung, den konsekutiven Masterabschluss anzustreben, auch erst im Verlauf des Studiums oder unmittelbar nach dem Bachelor-Abschluss fallen.

 

Mehr Infos: www.kfw.de

 

Schon mal über einen Studienkredit nachgedacht? In der aktuellen unicompact-Ausgabe liegt eine Beilage der staatlichen KfW Bankengruppe mit Infos und Praxistipps rund um das Thema Studienkredit. In Deiner Ausgabe war kein Heft enthalten? Dann fordere es kostenlos an unter infocenter@kfw.de


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